Christliche Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser breiten sich derzeit sehr schnell aus, weil sie gegenüber weltlichen Einrichtungen finanziell begünstigt werden. Sie müssen sich ebenfalls nicht an Tarifverträge halten. Ein weiteres Problem ist, dass bei einer Einstellung die Kompetenz der Mitarbeiter zweitrangig ist. In erster Linie wird die Religionszugehörigkeit und teilweise auch eine christliche Lebensweise verlangt. Obwohl die Einrichtungen nahezu vollständig vom Staat bezahlt werden, hat der fast kein Mitspracherecht und seine Antidiskriminierungsgesetze sind wirkungslos.
Besonders bei der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Alten und Kranken sollte die Kompetenz des Personals oberste Priorität haben. Weltliche Einrichtungen sollten daher finanziell nicht weiter benachteiligt und fähige Arbeitskräfte nicht diskriminiert werden. Religiöse Einrichtungen sollten aus Überzeugung und nicht aus Finanzierungskalkül geschaffen und erhalten werden.